BMW-Club Scorpion Dresden

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 Mitglied werden + Clubsatzung admin 02.03.2007 16:41

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Wie bereits auf unser ersten Seite beschrieben sind wir ein recht kleiner aber friedlicher, freundlicher und lustiger Club.

Die Nutzung des Forums ist jeden auch Nichtmitglied kostenlos gestattet!

Wir haben nichts mit den Musikern oder der Musik der Scorpions zu tun, sondern unsere erstes Anliegen hier ist der Marke BMW zugeineigt.

Der BMW CLUB Scorpion DRESDEN ist kein eingetragener Verein!
Der Eintritt in unseren Club ist Dein BMW, der nicht getunt sondern gepflegt sein muss.
Mitglied kann jeder werden wenn er möchte und es die Mehrheit der Clubmitglieder begrüßt!!!
Neue Mitglieder haben ein Jahr auf Probe.
Für die Erstausstattung mit Polo-Shirt und Fahrzeugaufkleber ist einmalig 100 Euro fällig.
Jeder muss seine eigenen Sachen bei Treffen und Ausfahrten selber bezahlen.
Nur Mitglieder haben Anspruch auf die an unseren Club zugesagten Nachlässe bei unseren Werbepartner. Als Clubmitglied stehen Dir bis zu 50% Rabatt bei unserem BMW und Mini Partner bei Fahrzeugersatzteilen zu.

Die Nutzung unseres eigenen Clublogos und Namen ist nur für uns bekannte Mitglieder erlaubt! Vervielfältigung oder Kopieren von im in unseren Forum Erzeugten Themen und Bildern ist nicht erlaubt und wird von uns strafrechtlich verfolgt.
Moralpredigt

Leute die denken hier im Forum Blödsinn machen zu können oder Schwachsinnigkeiten verbreiten zu können werden mit IP Nummer gebannt!!

Jeder der dieses Forum nutzt muss seine eigene Meinung schreiben, es dürfen keinerlei Personen mit Adressen oder Telefonnummern genannt werden. Es ist auch nicht erlaub, Werbung zu verbreiten oder auf andere Internetseiten zu verweisen,
Moralpredigt

Dieses kann nach einer Abmahnung zu einem Ausschluß aus unseren Forum führen!!

Nun fragt wenn Ihr Interesse, an einer Mitgliedschaft in unserem Club habt: admin@bmw-club-scorpion-dresden.de

maik

Unser Clubsatzung:


§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Club trägt den Namen BMW-CLUB-Scorpion-DRESDEN. Die Tätigkeit des Clubs ist die Erhaltung, Wertschätzung und Fanbindung der Marke BMW.

§ 2 Zweck und Ziel des Clubes
Der Club verfolgt keine politischen Ziele und wahrt parteipolitische Neutralität. Zweck und Ziel des Clubes ist die Wahrung, Pflege und Imageforderung von allen BMW Fahrzeugen. Der Club pflegt Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Unterstützung unter den Mitgliedern. Der Erfahrungsaustausch erfolgt durch turnusmäßige Treffen, diverser Veranstaltungen und gemeinschaftlichen Unternehmungen. Weiterhin erstreckt sich die Tätigkeit des Clubs auf die Erhaltung, Wertschätzung und Fanbindung an die Marke BMW.

§ 3 Mittel Verwendung
Die Mitglieder erhalten keinerlei Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Clubs. Die Mitglieder haben beim ausscheiden keinen Anspruch auf das Vermögen des Clubs. Die Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind oder durch übermäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Clubs sind: - ordentliche Mitglieder - fordernde Mitglieder- Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder natürlichen Personen, die im Club aufgenommen sind. Sie haben aktives und passives Wahlrecht in
der Mitgliederversammlung. Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften, Verbände, Unternehmen und Organisationen werden, die bereit sind, unsere Clubzwecke zu unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, können jedoch daran teilnehmen. Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen
der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft, Auflösung des Clubs
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Club.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Clubmitglied.
Die Mitgliedschaft kann vom Club gekündigt werden, wenn das Mitglied trotz Mahnung gegen die Satzung oder Interessen des Clubs verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung nach Anhörung des Mitgliedes mit einfacher Mehrheit, das Mitglied hat dabei kein Stimmrecht.

§ 6 Mitgliedsbeiträge
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen und sonstigen Aktivitäten von seinen Mitgliedern einen Jahres-Beitrag in Höhe von 100 Euro. Dieses entspricht einer monatlichen Höhe von 8,33

§ 7 Organe des Clubs
Cluborgan ist die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Club-Vorsitzenden, seinen Stellvertreter, Kassenchef und seinen stellvertreter. Der Club wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand vertreten.

§ 8 Aufgaben und Zuständigkeit der Vorstände
Der Vorstand wird für den Zeitraum von 2 Jahren von der Mitglieder einberufen. Der Clubvorsitzende ist für alle Angelegenheiten des Clubs zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, - Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, - Beschlussfassung über Aufnahmeanträge bzw. Ausschlüsse von Mitgliedern.

§ 9 Mitgliederversammlung
Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Satzungsänderungen 2. Änderungen der Beitragshöhe 3. wesentliche organisatorische Entscheidungen 4. Anträge 5. Wahl des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen.

§ 10 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen,

§ 11 Finanzen des Vereins
Die Finanzen des Vereins setzen sich aus den Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen und Erlösen aus Aktivitäten des Vereins zusammen.

§ 12 Auflösung des Clubs
Der Club wird aufgelöst wenn alle Clubmitglieder der Auflösung zustimmen. Das Clubvermögen wird dann nach Anzahl der Clubmitglieder zu gleichen Teilen geteilt. Bei Finanzellen-Verlust des Clubs haben die Clubmitglieder eine Nachschusspflicht zu gleichen Teilen.
CLUB-MITGLIED IST NUR DER WELCHER DIE SATZUNG AUCH UNTERSCHRIEBEN HAT!
02.03.2007 16:41 Offline     E-Mail     www     Suchen     Freund    
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